Freiwilligkeit Die Parteien entschließen sich aus freiem Willen zur Teilnahme.
Vertraulichkeit Die Konfliktparteien und die Mediatoren verpflichten sich zur Vertraulichkeit.
Informiertheit Entscheidungen sollen auf der Basis aller notwendigen Informationen getroffen werden.
Eigenverantwortlichkeit Die Beteiligten finden selbst eine Lösung ihres Konfliktes.
Allparteilichkeit Der Mediator ist der Sichtweise und den Interessen jedes Beteiligten gleichermaßen verpflichtet.
Ergebnisoffenheit Mediationsverfahren sind offen für flexible und kreative Lösungen. | _____________________________________________ Der Ablauf einer Mediation:
In der Vorbereitungsphase wird der Kontakt zur anderen Konfliktpartei hergestellt und ein Mediator eingeschaltet.
In der Durchführungsphase stellen die Konfliktparteien ihre jeweilige Sichtweise dar. Hintergründe werden mit Hilfe spezieller Methoden erkannt. Durch die Technik der Mediation zeigen sich bisher verborgene Möglichkeiten. In gemeinsamer Arbeit wird nach einer Lösung gesucht, die friedvoll und stabil von beiden Parteien anerkannt werden kann.
Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten und ist für beide Seiten verbindlich. Das Ergebnis kann auch als Grundlage einer gerichtlichen Festschreibung genutzt werden.
Im Angebot enthalten ist eine Nachbereitung, um evtl. kleine Korrekturen oder Ergänzungen vorzunehmen.
Eine Einheit dauert in der Regel 1 1/2 Stunden. Je nach Verlauf führen zwei bis zehn Termine zu einer von allen Beteiligten akzeptierten Lösung. |